Rechtsanwalt Heinrich Weiler

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Ich nehme mir Zeit für Sie und berate am liebsten persönlich.

Seit 1977

Seit dem Jahr 1977 - aktiv für Ihr Recht.

Professionell und erfahren- für Ihr Recht

Rechtsanwalt Heinrich Weiler

Dem Familienrecht galt schon immer mein größtes Interesse. Als in Rheinland-Pfalz noch das sogenannte Prinzip der anwaltlichen Singularzulassung bestand, war ich für zehn Jahre allein bei der Berufungs- bzw. Beschwerdeinstanz zugelassen, dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Da konnte ich auch deshalb meinen Erfahrungshorizont erweitern, weil die Arbeit fast ausnahmslos recht komplizierten zweitinstanzlichen Verfahren zu widmen war.

Aus dieser Erfahrung kann ich den Betroffenen nur ans Herz legen, sich rechtzeitig anwaltlichen Rat zu sichern, was sowohl für die Zeit vor und nach der Trennung (Familienrecht) gilt, als auch beim Problemkreis der letztwilligen Verfügung bzw. den rechtlichen Gegebenheiten nach Eintritt des Erbfalls.

© Kanzlei Weiler

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